
Die "Neustarthilfe" für Soloselbständige kann voraussichtlich Ende Februar im Zuge der Überbrückungshilfe III beantragt werden
Im Rahmen der sog. Neustarthilfe sollen Soloselbständige, welche nur geringe Betriebskosten haben, mit einem einmaligen Zuschuss i. H. v. maximal 7.500 Euro unterstützt werden. Dieses Hilfsprogramm soll diejenigen unterstützen, die coronabedingt in den Monaten Januar bis Juni 2021 wirtschaftlich eingeschränkt sein werden.
Weitere Informationen können Sie dem hier verlinkten Fragen- und Anwortenkatalog auf der Internetseite des BMWi entnehmen. (der zugehörige Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html)
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