
Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Steuererklärungspflicht in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den VZ 2019
Der Bundestag hat den o. g. Entwurf, mit dem die Steuererklärungsfristen in beratenen Fällen und die zinsfreie Karenzzeit für den VZ 2019 um sechs Monate verlängert werden, am 28.01.2021 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am 12.02.2021 zugestimmt.
Danach wurde die regulär am 28.02.2021 endende Steuererklärungsfrist für die Abgabe der Erklärungen 2019 um in halbes Jahr verlängert, d. h. konkret bis zum 31.08.2021. Dies gilt jedoch nur soweit im konkreten Einzelfall keine anderweitigen Anordnungen ergangen sind. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuer- und Feststellungserklärung entfällt daher in dem genannten Zeiraum.
Analog zur Verlängerung der Erklärungsfrist wurde auch die zinsfreie Karenzzeit (regulär 15 Monate) um sechs Monate verlängert. Der Zinslaufbeginn für den VZ 2019 wird somit auf den 01.10.2021 verschoben.
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